Der Bau einer Terrasse, die Brunnenbohrung oder die Pflege Ihres Gartens – Von Steuervorteilen können Sie nicht nur beim Hausbau, sondern auch bei Garten- und Landschaftsbauarbeiten profitieren.
Mit dem „Konjunkturprogramm 1“ und dem „Familienleistungsgesetz“ hat die Bundesregierung Steuervorteile geschaffen, die Sie als Eigenheimbesitzer oder als Mieter geltend machen können.
Das gilt, wenn das zum Grundstück gehörende Haus vom Besitzer selbst bewohnt wird. Auch Ferienhäuser und Schrebergärten, die nicht das ganze Jahr über bewohnt sind, schließt die Regelung mit ein.
Pro Jahr können Sie 20 Prozent der angefallenen Kosten von der Steuer absetzen, in einem Jahr bis zu 5.200 Euro.
Bei der Steuererklärung werden Handwerksleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen unterschieden. Diese sollen getrennt ausgewiesen werden.
Handwerksleistungen sind einmalige Arbeiten wie zum Beispiel eine Brunnenbohrung, Reparaturen, der Terrassenbau oder der Zaunbau und Torbau.
Pro Jahr können 20 Prozent von maximal 6.000 Euro abgesetzt werden, also insgesamt 1.200 Euro an Handwerksleistungen. Wenn die Aufwendungen voraussichtlich den Höchstbetrag von 6.000 Euro überschreiten, können Sie die Kosten beispielsweise durch eine Ratenzahlung auf zwei Jahre verteilen.
Unter haushaltsnahen Dienstleistungen fallen regelmäßig anfallende Pflege- und Instandhaltungsarbeiten der Gartenpflege: Das Mähen des Rasens, die Schädlingsbekämpfung und das Schneiden der Hecke.
Von der Steuer absetzen können Sie 20 Prozent von maximal 20.000 Euro, demnach maximal 4.000 Euro der haushaltsnahen Dienstleistungen.
Sie möchten von den Steuervorteilen profitieren und haben noch Fragen zu der Abrechnung von Garten- und Landschaftsbauarbeiten? Dann melden Sie sich gerne bei uns!
Lassen Sie sich von unserem Knowhow in Georgsmarienhütte und im Raum Osnabrück, Telgte, Münster, Ibbenbüren, Bramsche, Melle oder Warendorf überzeugen!
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